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Ist die Zeit einer Tagung von der Arbeitszeit abzuziehen?

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Von Zeit zu Zeit ist es wichtig, dass auch die Mitarbeiter im Unternehmen sich in ihren unterschiedlichen Fachbereichen weiterbilden. Es müssen nicht einmal zwingend neue Techniken sein.

Manchmal braucht es auch ein Seminar für die richtige Kommunikation oder den Umgang mit den Kollegen. Neben den Möglichkeiten solcher Seminare und Tagungen stellt sich auch die Frage, wie es sich eigentlich mit der Arbeitszeit verhält.

Was bringt eine Tagung für die Mitarbeiter?

Besonders für die Karriere der Mitarbeiter selbst ist es wichtig, dass von Zeit zu Zeit auf eine entsprechende Möglichkeit zur Weiterbildung gesetzt wird. Wer Mitarbeitern das Lernen beibringen möchte, tut dies am besten über eine Tagung oder ein Seminar.

Diese können in unterschiedlichen Bereichen abgehalten werden, sind am Ende aber immer zusätzliche Bildung für das eigene Personal. Das beflügelt nicht nur die Karriere der Mitarbeiter, sondern sorgt auch für steigende Motivation durch mehr Chancen in der Arbeitswelt. Tagungen für die persönliche Weiterentwicklung können zum Beispiel zu diesen Themen abgehalten werden:

  • Seminare für Rhetorik und bessere Fähigkeiten bei Verhandlungen
  • Die Steigerung der internen Kommunikation ist Teil vieler Coachings
  • Mit der Verbesserung der Arbeitsweise steigt auch die Motivation

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei Tagungen und Seminaren

Im Zuge solcher Coachings kommt es häufig zu der Frage, ob die Teilnahme verpflichtend ist und ob die Zeit von der eigentlichen Arbeit abgezogen wird. Die einfache Antwort auf diese Frage ist: Ja. Sofern es sich um eine Veranstaltung handelt, die vom Arbeitgeber verpflichtend veranstaltet wird, muss diese von der eigentlichen Arbeit abgezogen werden.

Auch wenn es sich eine Maßnahme zur persönlichen Weiterbildung der Mitarbeiter handelt, darf der Chef hinterher die Arbeitszeit nicht an einer anderen Stelle wieder aufrechnen. Daher ist es wichtig, sich von Beginn an zu informieren, ob die entsprechenden Veranstaltungen in der Arbeitszeit stattfinden und ob sie verpflichtenden Charakter haben. Dann sollte die Frage mit der Arbeitszeit geklärt sein. Wer weitere Fragen zum Arbeitsrecht hat kann hier weiterlesen.


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